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Als
Großhandel für Treibladungspulver sind wir seit vielen Jahren Partner
des Handels. Durch umfangreiche Lagerhaltung und einem eigenen Fuhrpark
stellen wir eine zuverlässige und schnelle Belieferung mit allen in Deutschland
gebräuchlichen Treibladungspulvern sicher. Als erster Lehrgangsträger in Bayern für sprengstoffrechtliche Lehrgänge, als Gefahrgutbeauftragter nach ADR und als beeidigter Sachverständiger für Schießanlagen stehen wir allen Interessierten bei der Lösung einschlägiger Problemen zur Seite. Alles Gute aus Palling ! Unsere Zahlungs- und Lieferbedingungen Wir liefern nur zu unseren nachfolgenden Bedingungen und den gesetzlichen Bestimmungen des BGB, HBG, Waffen- und Sprengstoffrechts. Treibladungspulver, Munition und andere erlaubnispflichtige Artikel liefern wir ausschließlich an den Fachhandel; ein Verkauf an Privatkunden ist nicht möglich. Wir behalten uns vor, den Nachweis einer hauptberuflichen Fachhändlereigenschaft durch Selbstauskunft einzufordern. Beim Verkauf oder Versand von Treibladungspulver muss uns das Original einer Erlaubnis nach § 7 SprengG bzw eine Waffenhandelsgenehmigung vorliegen. Der Versand erfolgt auf Rechnung; bei Treibladungspulver ausschließlich als Stückgut mit unserer Vertragsspedition oder mit firmeneigenen Gefahrgutfahrzeugen. Auf Anfrage erhalten Sie ein verbindliches Angebot für die günstigste Art der Zustellung. Die Ware reist auf Risiko des Empfängers; auf Wunsch wird eine Transportversicherung angeboten. Eine Abholung ist nach vorheriger Anmeldung möglich. Bitte beachten Sie, dass bei Abholung von Gefahrgut von uns die erforderlichen Dokumente, Ausrüstungen und Ausstattungen überprüft werden. Bei Treibladungspulver ist eine Abholung ohne besondere Ausrüstung und Ausstattung nach GGVSE/ADR nur bis 20 kg Netto-Explosivstoffmasse möglich; bei Munition, Anzündhütchen und Anzündschnüren ist die zulässige Bruttomasse unbegrenzt. Lieferungen im Inland sind bis 500,00 € Warenwert unfrei; drüber berechnen wir einen Frachtkostenanteil von 25,00 €. Rückstände werden nicht berücksichtigt oder nachgeliefert. Bitte berücksichtigen Sie Diese bei Ihrer nächsten Bestellung. Eine Rückgabe von Waren aus unseren Lieferungen bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Ferner ist es zwingend erforderlich, Rechnung oder Lieferschein in Kopie beizufügen. Für die Warenrücknahme werden Bearbeitungskosten in Höhe von 10 % des entsprechenden Warenwertes berechnet. Die Zahlung ist rein netto Kasse nach Lieferungs- und Rechnungserhalt zu leisten, wenn Anderes nicht schriftlich vereinbart ist. Gerichtsstand ist Palling. Hinweis für die Abgabe von HODGDON – Pyrodex und Triple-Seven an Endverbraucher mit einer Erlaubnis nach § 27 SprengG: Pyrodex , Triple-Seven sind Treibladungspulver, die als Ersatz für Schwarzpulver verwendet werden können. Die rechtliche Einstufung erfolgt in den Bundesländern unterschiedlich. Bitte erkundigen Sie sich vor Abgabe an den Kunden bei ihrer zuständigen Aufsichtsbehörde. |
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E-Mail | www.pulver-mueller.de | Dezember 2009 |