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Wir führen in regelmäßigen Abständen in Zusammenarbeit mit den zuständigen Gewerbeaufsichtsämtern Fachkundekurse für Vorder- und Wiederlader- und Böllerschützen durch. Die Kurse dauern für Wiederlader zwei, für Böller- und Vorderladerschützen einen Tag. Nach Möglichkeit führen wir die Lehrgänge für Vorder- und Wiederlader als Kombinationsveranstaltungen durch, wobei aber die Teilnahme an jeweils nur einer Lehrgangsart möglich ist. Die Veranstaltungen enden mit der behördlichen Prüfung und der Zeugnisübergabe. Die Termine und die Veranstaltungsorte entnehmen Sie bitte der unten angefügen Übersicht. Für Vereine oder andere Interessengruppen führen wir nach vorheriger Absprache gerne Sonderlehrgänge durch; Termine und Orte sprechen Sie bitte mit uns ab. Voraussetzung für die Teilnahme an unseren Lehrgängen ist die Vorlage einer gültigen Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34-1.VO SprengG, die Sie bitte bei Ihrer zuständigen Kreisverwaltungsbehörde ( Landratsamt oder AöO ) rechtzeitig beantragen. Sie müssen dabei mit einer Bearbeitungszeit von bis zu sechs Wochen rechnen, wobei die Bescheinigung dann ein Jahr gültig ist. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist nicht mit einem Führungszeugnis zu verwechseln. Wählen Sie nun den für Sie geeigneten Termin aus und vermerken ihn auf Ihrer Anmeldung (PDF-Datei zum Ansehen und Ausdrucken), die Sie bitte dann zusammen mit einem Scheck in der Höhe der jeweiligen Kursgebühr bis spätestens zwei Wochen vor Kursbeginn an uns zurücksenden. Die Belegung der Kurse erfolgt nach Eingang der Anmeldungen. Sobald Ihre Anmeldung und Kursgebühr eingetroffen sind, wird Ihnen ein Lehrgangsplatz zugeteilt. Die Einladung, die erforderlichen Vorbereitungsunterlagen, einen ausführlichen Lehrplan und einen genauen Lageplan des Veranstaltungsortes erhalten Sie spätestens zwei Wochen vor Kursbeginn. Interessenten ohne Unbedenklichkeitsbescheinigung können für unsere Lehrgänge nicht berücksichtigt werden. Hinweis
zum Herunterladen des Anmeldeformulars:
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E-Mail | www.pulver-mueller.de | Dezember 2009 |