Fachkundelehrgänge für Wiederlader, Vorderlader, Böllerschützen

Sehr geehrter Lehrgangsinteressent!

Wir führen in regelmäßigen Abständen in Zusammenarbeit mit den zuständigen Prüfbehörden staatlich anerkannte Lehrgänge nach §32 der Ersten Verordnung zum SprengG durch. Im einzelnen bieten wir Lehrgänge zum Vermitteln der Fachkunde für

  • das Vorderladerschießen
  • Laden- und Wiederladen von Patronenhülsen
  • Böllern an.

Die Lehrgänge dauern zwei bzw. drei Tage.

Für die beiden Fachgebiete Vorderladerschießen und Wiederladen bieten wir auch Kombinationsveranstaltungen an.  Dabei ist die  Einzel-Teilnahme sowohl für das Wiederladen und Vorderladerschießen als auch eine Kombination Wiederladen-Vorderladerschießen möglich; die Dauer für einen Kombinationslehrgang beträgt dann drei Tage. 

Zeitplan der Lehrgänge:

                                       Vorderlader                       Wiederlader 

1. Tag:                             13:00 - 18:00

2. Tag:                                                                      08:30 - 17:30

3. Tag:                             08:30 - ca. 17:00                08:30 - ca. 17:00

Die Endzeiten können abhängig von der Teilnehmerzahl und dem Prüfungsverlauf abweichen. 

Die Lehrgänge beinhalten die behördliche Prüfung und enden mit der Zeugnisübergabe.

Die Termine und die Veranstaltungsorte entnehmen Sie bitte der unten angefügten Übersicht. 

Für Vereine oder andere Interessengruppen führen wir nach vorheriger Absprache gerne Sonderlehrgänge durch; Termine und Orte sprechen Sie bitte mit uns ab.

Voraussetzung für die Teilnahme an unseren Lehrgängen ist die Vorlage einer gültigen Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34-1.VO SprengG, die Sie bitte bei Ihrer zuständigen Kreisverwaltungsbehörde ( Landratsamt oder AöO ) rechtzeitig beantragen. Sie müssen wegen erweiterter Abfragen dabei aktuell mit einer Bearbeitungszeit von bis zu drei Monaten rechnen, wobei die Bescheinigung dann ein Jahr gültig ist.

  • Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist nicht mit einem Führungszeugnis zu verwechseln. 

Wählen Sie nun den für Sie geeigneten Termin aus und vermerken ihn auf Ihrer Anmeldung, die Sie bitte dann an uns zurücksenden und die Kursgebühr in der jeweiligen Höhe an uns überweisen.

Die Belegung der Kurse erfolgt nach Eingang der Anmeldungen. Sobald Ihre Anmeldung und Kursgebühr eingetroffen sind, wird Ihnen ein Lehrgangsplatz zugeteilt. 

Zur Durchführung eines geplanten Lehrgangs bedarf es mindestens 15 Teilnehmer, bei Kombinationskursen je Teildisziplin jedoch mindestens 6 Teilnehmer. Bei einer geringeren Anzahl an Anmeldungen behalten wir uns eine Stornierung oder Verschiebung der Veranstaltung vor. 

Die Einladung, die erforderlichen Vorbereitungsunterlagen, einen ausführlichen Lehrplan und einen genauen Lageplan des Veranstaltungsortes erhalten Sie spätestens zwei Wochen vor Kursbeginn. 

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung muss bei Kursbeginn abgegeben werden.
Interessenten ohne Unbedenklichkeitsbescheinigung können für unsere Lehrgänge nicht berücksichtigt werden.


TERMINÜBERSICHT der FACHKUNDELEHRGÄNGE:

   Falls ein zuvor aufgeführter Termin in der Liste nicht mehr erscheint, ist dieser Lehrgang bereits ausgebucht. 
   Bitte wählen Sie einen anderen für Sie passenden Ort und Termin aus. 

Schießen mit einer kleinen Vorderladerkanone
Schießen mit einem Handböller